top of page
Ort für Psychotherapie

Psychotherapie

Wenn du psychisch belastet bist, deine Probleme den Alltag bestimmen oder du schon öfter über eine Psychotherapie nachgedacht haben, komm gerne auf mich zu.

Mein Angebot umfasst:

  • Depressionen

  • Ängste und Panikattacken

  • ADHS

  • Stress

  • Trauma

  • Persönlichkeitsstörungen

  • u.v.m.


Methodisch ist meine Praxis verhaltenstherapeutisch ausgelegt. Dabei orientiere ich mich vor allem an neueren emotionsbasierten Techniken wie der Schematherapie, ACT und DBT. 

Nach einem Erstgespräch befassen wir uns ausführlich mit der Diagnostik und Befundstellung. Die anschließende eigentliche Therapie orientiert sich an den individuellen Symptomatik und gemeinsam festgelegten Therapiezielen.  Zum Ende der Therapie finden die Sitzungen meist in größerem zeitlichen Abstand statt. 

​

Darüberhinaus biete ich qualifizierte und ortsungebundene ADHS/ ADS- Diagnostik für Erwachsene an. Die Diagnostik erfolgt mittels mehrerer Gespräche und der Unterstützung standardisierter Testverfahren. 

KOSTEN 

In der Regel übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfe/Heilfürsorge die Kosten für eine Psychotherapie. Ich empfehle, frühzeitig Kontakt zu deiner Krankenversicherung aufzunehmen und sich über die Leistungen zu informieren.

​

Gesetzliche Krankenkassen sind laut Gesetz SGB V §13 Abs. 3, verpflichtet bei unangemessen langen Wartezeiten die anfallenden Honorarkosten, im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens, in einer Privatpraxis zu erstatten. 

​

„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch werden nach § 15 des Neunten Buches erstattet (§ 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V).”

​

Einen Überblick und Hilfestellungen zum Kostenerstattungsverfahren bietet die Broschüre der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer (BPtK).

1. Schritt

Kontaktiere mind. fünf kassenzugelassenen Psychotherapeuten*innen und notiere auf dem 1. Formular „Bisherige Therapieanfragen” die geforderten Daten. Wenn der/ die Psychotherapeut*in dir keinen Folgetermin anbieten kann, erhältst du das Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV 11)” welches bestätigt, dass dort keine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt werden kann. 

3. Schritt

Lass dir von deinem/r Hausarzt/Hausärztin auf dem 2. Formular „Notwendigkeitsbescheinigung zur Aufnahme einer Psychotherapie”bestätigen, dass der umgehende Beginn einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung ärztlich dringend empfohlen wird, um eine weitere gesundheitliche Gefährdung und weitere Chronifizierung der psychischen Symptomatik zu verhindern.

2. Schritt

Rufe bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 an und bitte um die Vermittlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Wenn der/ die Psychotherapeut*in dir keinen Folgetermin anbieten kann, erhältst du das Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV 11)".

4. Schritt

Nimm Kontakt mit deiner gesetzlichen Krankenkasse auf. Die Krankenkasse ist unter diesen Bedingungen (s. SGB V §13 Abs. 3) gesetzlich verpflichtet, die Honorarkosten einer Psychotherapie nach der amtlichen Gebührenordnung der Psychotherapeuten*innen und Ärzt*innen GOP/GOÄ zu erstatten. Bitte nach einer Bestätigung, dass die Krankenkasse die Honorarkosten von zunächst 4 probatorischen Sitzungen. Dann kannst du mich gerne kontaktieren. 

Let´s Couch

Praxis für Psychotherapie

©2023 von Lets Couch. Erstellt mit Wix.com

bottom of page